Die C1-Kennzeichnung ist eine Identifikation für Drohnen, die in eine spezifische, durch die Gesetzgebung der Europäischen Union definierte Klasse fallen. Diese Klasse umfasst Drohnen mit einer maximalen Startmasse unter 900 Gramm und einer konstruktionsbedingt begrenzten Geschwindigkeit von bis zu 19 m/s. Die Drohne muss mit einem Fernidentifizierungssystem, dem sogenannten „Remote ID“, ausgestattet sein, das in Echtzeit Flugdaten wie die Position der Drohne und die Registrierungsnummer des Betreibers übermittelt. Zur Ausstattung gehört auch ein geografisches Bewusstseinssystem, das den Piloten auf Flugverbotszonen oder Zonen mit Beschränkungen, zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen, aufmerksam macht. Der Betreiber einer solchen Drohne muss registriert sein, und der Pilot muss ein Online-Training absolvieren und eine theoretische Online-Prüfung ablegen. Mit einer Drohne der Klasse C1 ist es möglich, in der sogenannten „offenen“ Betriebskategorie A1 zu fliegen, was unter bestimmten Bedingungen auch das Überfliegen unbeteiligter Personen erlaubt, jedoch keine Menschenansammlungen.