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Alza.cz a.s.

mit dem Sitz: Praha 7, Jateční 33a, PLZ 170 00, ID-Nr. 27082440

eingetragen im Handelsregister, geführt beim Stadtgericht in Prag, Abteilung B, Einlage 8573

1. Gegenstand der Garantie („Sache“)

Die „Sache“ ist eine bei Alza mittels des Internet-Shops oder anderer Shop-Kanäle gekaufte Ware, die der Kunde in einer Alza-Zweigstelle, von der Post oder einem anderen Lieferdienst entgegengenommen hat. Vorausstezung ist, dass der Kaufpreis der Sache in voller Höhe bezahlt wurde, der Kunde sich registriert und den Aufpreis für die verlängerte Garantie für die gesamte Garantiedauer bezahlt hat, und zwar entweder direkt beim Kauf der Sache ober bei einem nachträglichen Angebot von Alza. Die Garantie bezieht sich nicht auf bereits beim Kauf beschädigte Sachen und Sachen, die zum Weiterverkauf durch den Kunden bestimmt sind. Sie bezieht sich auch auf Sachen, die zum Betrieb eines Unternehmens benutzt werden.

2. Garantieaufpreis

Der Garantieaufpreis ist durch die auf der Internetseite von Alza angegebene Summe und durch die Art, das Modell, Typ und Preis der Sache inklusive MwSt. bestimmt, der Kunde nimmt diesen beim Kauf der Sache zur Kenntnis. Der Garantieaufpreis ist ein einmaliger Preis.

3. Verlängerte Garantie

Die verlängerte Garantie gilt für die Zeit, die nach dem Kauf der Sache und dem anschließenden Ablauf der von Alza oder dem Hersteller der Sache gebotenen gesetzlichen Gewährleistung in einer je nach Art der Ware zusätzlichen Gauarntiedauer von 1 Jahr, 2 Jahren oder 3 Jahren. Die verlängerte Garantie kann in folgender Länge abgeschlossen werden:

  • „Garantieverlängerung +1“ ist eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um 1 Jahr;
  • „Garantieverlängerung +2“ ist eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um 2 Jahre;
  • „Garantieverlängerung +3“ ist eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um 3 Jahre.

4. Entstehung der Garantie

Die Garantie entsteht zum Zeitpunkt des Kaufes der Sache. Voraussetzung für die Entstehung der Garantie ist ein Beleg über den Kauf der Sache, auf dem die Art, das Modell, Typ, Herstellungsnummer und der Preis der Sache und die Höhe des Versicherungsbeitrags angegeben sind. Auf dem Beleg über den Kauf der Sache ist ebenfalls das Datum der angegeben, zu dem die Garantie entsteht. Dem Kunden wird elektronisch eine Bestätigung über den Abschluss der Garantievereinbarung zugeschickt, in der die Art, das Modell, Typ, Herstellungsnummer und der Preis der Sache und der Garantieaufpreis angegeben sind. Der Kunde stimmt hiermit diesen Garantiebedingungen zu, falls es nicht binnen einer Frist von 14 Tage zum Rücktritt vom Vertrag gemäß den anwendbaren Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz kommt. Der Kauf der Sache setzt nicht den Abschluss der Garantie voraus, aber die Garantie setzt den Kauf der Sache voraus.

5. Beendigung der Garantie

5.1. Die Garantie endet in folgenden Fällen:

  • durch den Ablauf des letzten Tages der Verlängerten Garantie;
  • durch den Untergang oder Diebstahl der Sache, für die der Kaufbeleg ausgestellt wurde;
  • durch die Zahlung von Garantieleistungen in bar;
  • durch eine gültige Wandlung des Kaufvertrags innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aus dem Grund eines Mangels der Sache; in diesem Fall erstattet Alza den ganzen Garantieaufpreis.

5.2. Die Garantie endet aber nicht in den folgenden Fällen .

  • Im Fall, dass der Kunde erfolgreich den Anspruch auf eine Reparatur der Sache geltend gemacht hat, der aus der gesetzlichen Gewährleistung entsteht, wird die Garantie nicht beendet, sie betrifft weiterhin die Ersatz-Sache und die vereinbarte Garantiedauer endet nicht.
  • Im Fall, dass der Kunde erfolgreich den Anspruch auf den Austausch der Sache geltend gemacht hat, die aus der gesetzlichen Gewährleistung entsteht, endet die Garantie nicht, sie bezieht sich weiter auf die Ersatz-Sache und die Garantiedauer bleibt unverändert.
  • Im Fall, dass während der Dauer der Verlängerten Garantie zur Reparatur der Sache kommt, auf die sich die Garantie bezieht, endet diese nicht und die vereinbarte Garantiedauer bleibt unverändert.
  • Im Fall, dass es während der Zeit der Verlängerten Garantie zum Umtausch der Sache kommt, auf die sich die Garantie bezieht, endet diese nicht, sie bezieht sich weiterhin auf die Ersatz-Sache und die vereinbarte Garantiedauer bleibt unverändert.

6. Garantieumfang

6.1. Die verlängerte Garantie deckt denwirtschaftlichen Schaden an der Sache an sich, der durch eine elektrische oder elektronische Funktionsstörung oder den Verlust der Funktionalität der Sache verursacht wurde, die während der Garantiedauer auftreten. Der Garantieumfang ist identisch zur gesetzlichen Gewährleistung und unterliegt den gleichen Bedingungen und Ausschlüssen.

6.2. Vom Garantieumfang ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterial, Füllungen, die einer regelmäßigen Auswechslung unterliegen, Batterien und ähnliche Komponenten sowie weitere Bestandteile und Teile, die auch von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen sind oder bei denen die Lebensdauer noch während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist endet. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Software oder in jeglicher Form in der Sache gespeicherte und benutzte Daten.

7. Garantiefall und Garantieleistung

7.1. Ein Garantiefall ist ein zufälliges Ereignis, welches die Verpflichtung von Alza auslöst, dem Kunden Ersatz für den wirtschaftlichen Schaden an der Sache selbst, eine Ersatz-Sache oder die Reparatur der Sache anzubieten.

7.2. Unter „wirtschaftlicher Schaden“ wird die Entstehung von Kosten oder eines finanziellen Nachteils verstanden, die dem Kunden an der Sache an sich infolge einer Einschränkung oder eines Verlusts der Funktionalität der Sache entstanden sind, auf die sich die Garantie bezieht. Von der Garantie werden keine direkten oder indirekten Folgeschäden umfasst, die infolge einer Einschränkung oder eines Verlusts der Funktionalität dieser Sache verursacht wurden.

7.3. Die Garantieleistung für einen Schaden, der durch eine Einschränkung oder einen Verlust der Funktionalität verursacht wurde, ist durch den Zeitwert der Sache begrenzt, was der Wert der Sache zum Zeitpunkt der Entstehung des Garantie ist. Dieser wird so festgelegt, dass vom Kaufpreis der Sache 1% des Kaufpreises für jeden angefangenen Monat seit dem Datum des Kaufes der Sache abgezogen wird. In jedem Jahr, in dem die Verlängerte Garantie läuft, kann die so begrenzte Garantieleistung bis zu dreimal ausgeschöpft werden.

7.4. Zur Vorbeugung von Betrug ist vereinbart, dass in Fällen, in denen bei einem vorherigen Schaden an der gleichen Sache kein Garantiefall entstanden ist, ist der Kunde verpflichtet, zu beweisen, dass er diesen Schaden auf eigene Kosten reparieren ließ. Die Garantieleistung wird nach Wahl von Alza in Form einer Reparatur der Sache, der Bereitstellung einer Ersatz-Sache oder der Auszahlung der Garantieleistung erbracht. Wenn es zum kompletten Verlust der Funktionalität kommt, wo die Reparatur der Sache unmöglich oder nicht zweckmäßig wäre, kann dem Versicherten eine Ersatz-Sache bereitgestellt werden, die eine gleiche oder vergleichbare Funktionalität aufweist und die mit ihren wichtigsten Parametern der ursprünglich gekauften Sache am nächsten kommt. Für den Wert der Ersatz-Sache wird das Alter und die übliche Abnutzung der ursprünglichen Sache berücksichtigen.

8. Verfahren im Schadenfall

a) Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, mit Alza telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten (Tel: 0800 181 45 44, E-Mail: [email protected]) und die Entstehung eines Schadens mitzuteilen. Dabei sind die Schadensursache, das Ausmaß und die Art der Beschädigung der Sache anzugeben. Der Kunde gibt weiters die Angaben aus dem Kaufbeleg der Sache bekannt, aus denen ersichtlich ist, wann und wie diese Garantie vereinbart wurde.

b) Der Kunde ist verpflichtet die beschädigte Sache nach den Anweisungen von Alza an der Kontaktstelle abzugeben.

c) Alza bewertet, ob ein Anspruch auf eine Garantieleistung entstanden ist und entscheidet über die am besten geeignete Art der Erbringung. Über die Entscheidung verständigt Alza den Kunden. Die möglichen Arten der Erbringung der Garantieleistung sind folgende:

  • falls die Sache reparabel ist, wird dem Kunden die Durchführung der Reparatur der Sache zugesagt und ihm anschließend die Sache über die Alza-Kontaktstelle zurückgegeben (die Installation der ursprünglichen oder neuen Software oder deren Aktualisierung ist kein Bestandteil der Reparatur und es kann im Rahmen der Reparatur zur einem Verlust ohne Ersatz kommen); oder
  • falls es zum kompletten Untergang der Sache gekommen ist oder die Reparatur nicht zweckmäßig wäre, wird dem Kunden eine Ersatz-Sache zur Verfügung gestellt, die ihm an der Alza-Kontaktstelle übergeben wird. Im Fall der Übergabe einer Ersatz-Sache wird dem Kunden die ursprüngliche Sache nicht zurückgegeben; oder
  • falls die Reparatur oder der Umtausch der Sache nicht zweckmäßig ist, wird dem Kunden eine Garantieleistung in der gemäß Punkt 7.3. der Garantiebestimmungen festgelegten Höhe ausbezahlt. Die Garantieleistung wird per Überweisung auf ein Bankkonto ausgezahlt oder dem Kunden wird in der Alza-Kontaktstelle eine Gutschrift ausgestellt. Im Fall der Auszahlung einer Garantieleistung wird dem Kunden die ursprüngliche Sache nicht zurückgegeben.

d) Falls kein Recht auf eine Garantieleistung entsteht, wird Alza den Kunden per E-Mail darüber informieren.

9. Garantieausschlüsse

a) Die verlängerte Garantie bezieht sich nicht auf Schäden, die durch die Verwendung einer unsachgemäßen bzw. fehlerhaften Programm-Ausstattung oder eines unsachgemäßen Verbrauchsmaterials verursacht wurden, aber auch nicht auf eventuelle Schäden, die aus aus einer unsachgemäßen Nutzung entstanden sind, selbst wenn diese in der mitgelieferten Bedienungsanleitung nicht ausgeschlossen wurde.

b) Die verlängerte Garantie bezieht sich weiters nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, eine nicht fachmännisch ausgeführte oder nicht angemessene Bearbeitung, eine Benutzung oder Installation, die im Widerspruch zur Bedienungsanleitung stehen, oder durch eine Beschädigung durch die Auswirkung einer Überspannung im Stromnetz (z.B. einen Blitz) verursacht wurden, mit Ausnahme üblicher Spannungsabweichungen.

c) Die verlängerte Garantie bezieht sich darüber hinaus nicht auf Schäden, die durch eine Tätigkeit verursacht wurden, für die die Sache nicht bestimmt ist oder die für die Sache nicht üblich ist, selbst wenn diese Tätigkeit in der Bedienungsanleitung nicht ausdrücklich verboten ist, wie z.B. eine mechanische Beschädigung der Sache, elektrische Überspannung (sichtbar verbrannte Bestandteile oder flächenhafte Verbindungen) mit Ausnahme von üblichen Spannungsabweichungen. Die Garantie ist weiters bei Benutzung der Sache unter Bedingungen, die in Bezug auf ihre Temperatur-, Staub- und Feuchtigkeits-, chemischen und mechanischen Einwirkungen der Umgebung ausgeschlossen, die den vom Verkäufer oder Hersteller bestimmten Parametern nicht entsprechen. Die Garantie ist bei nicht fachgemäßer Installation, Bearbeitung, Bedienung oder vernachlässigter Pflege der Sache ausgeschlossen. Beschädigung der Sache oder eines Teils durch einen Computervirus, Störungen, die durch eine inkompatible, nicht autorisierte oder vom Kunden illegal erworbene Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Zum Verlust der Garantie führt zudem die Verwendung von inkompatiblem oder nicht autorisierten Verbrauchsmaterial, eine durch eine übermäßige Belastung verursachte Beschädigung oder eine Benutzung im Widerspruch mit den in der Bedienungsanleitung oder anderen dem Kunden übergebenen Unterlagen angegebenen Bedingungen oderdie im Widerspruch mit den allgemeinen Grundsätzen der Verwendung stehen. Die Durchführung von nicht autorisierten und/oder nicht professionellen Eingriffen oder Änderung der Einstellungen führend ebenso zum Verlust der Garantie wie die Aufbereitung der Sache durch Anstriche, Biegung etc. Falls die Schäden infolge dieser Aufbereitung entstanden sind, eine Folge einer fehlerhaften Installation oder eines Upgrades des BIOS und/oder Firmware sind, eine Beschädigung der Sache durch Naturgewalten oder höhere Gewalt verursacht wurden, steht dem Kunden auch keine Garantierleistung zu.

10. Verarbeitung von personenbezogen Daten

10.1. Alza ist verpflichtet, personenbezoge Daten nur im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

10.2. Alza verarbeitet personenbezogene Daten unter Achtung des Grundrechts auf Datenschutz und implementiert angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um einen unberechtigten Zugriff auf die Daten der Betroffenen zu verhindern.

10.3. Nähere Bedingungen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind auf https://www.alza.de/verlangerte-garantie-art2541 aufgeführt.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Auf diese Bedingungen und Streitigkeiten daraus ist das Recht der Tschechischen Republik unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anwendbar. Gegenüber Verbrauchern gilt die im Vergleich mit der rechtsordnung ihres Wohnsitzstaates jeweils günstigere Regelung.

11.2. Im Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig, unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, dann hat die Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit dieser Bestimmung keine Auswirkung auf die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchführbarkeit der anderen Bestimmungen und wird sie nicht haben, falls es das Gesetz nicht anders festlegt.

Diese Bedingungen sind ab dem 01.01.2020 gültig und wirksam.

Uns ist Ihre Privatsphäre wichtig

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